Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt zur Änderung des Flächennutzungsplans und dem dazugehörigen qualifizierten Bebauungsplan „Frühlingstraße II“; hier frühzeitige Beteiligung der Behörden

 

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat am 01.10.2019 die Flächennutzungsplanänderung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Frühlingstraße II“ im Stadtteil Limbach beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wird die Gemeinde Kötz um Stellungnahme gebeten.

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Frühlingstraße II“ hat eine Fläche von rund 2,4 ha und befindet westlich des bestehenden Wohngebiets „Frühlingstraße“. Das Gebiet umfasst folgende Grundstücke: Fl.Nrn. 217/1, 219 und 219/7 sowie Teile aus den Fl.Nrn. 13, 197, 210, 210/3, 217, 218, 220, 221 und 222 jeweils der Gemarkung Limbach.      Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan (maßstabslos) dargestellt.

 

Anlass der Planung ist die zur Verfügung Stellung weiterer Bauplätze im Stadtteil Limbach. Mit der Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB soll ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden.

 


 

 

GR Seitz fragte nach, ob die Gemeindeverbindungsstraße Kleinkötz-Limbach durch den Bebauungsplan mehr belastet wird. Dies ist nicht anzunehmen, dass das neu geplante Baugebiet nicht direkt an der Gemeindeverbindungsstraße anliegt.

 

Die Vorsitzende wird trotzdem mit der Stadtverwaltung Kontakt aufnehmen, um die Problematik der evtl. Mehrbelastung der Gemeindeverbindungsstraße abzuklären.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt die Flächennutzungsplanänderung mit gleichzeitiger Aufstellung des Bebauungsplanes „Frühlingstraße II“ im Stadtteil Limbach zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.