Alle neugewählten Gemeinderatsmitglieder haben gemäß Art. 31 Abs. 4 GO den Eid abzuleisten. Die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre bisherige Amtszeit wieder Mitglied des Gemeinderates der gleichen Gemeinde sind, müssen den Eid nicht ableisten.

 

Der Erste Bürgermeister nahm von den neugewählten Gemeinderatsmitgliedern Eberl Bernhard,

Wiedemann Hermann, Wiedenmann Christine, Thoma Simone, Greiner Stefanie, Pilharcz Tino, Halbritter Peter, Geimor Vladislav

 

folgenden Eid ab:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihre Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“