Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach Art. 103 Abs. 2 GO i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 2 Geschäftsordnung wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Mitte der Ausschussmitglieder in offener Abstimmung bestimmt.


Beschluss 1:

Herr Pilharcz Tino wird zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt.

04-42-2020/GL einstimmig beschlossen

 

Beschluss 2:

Herr Oberauer Christoph wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt.