Der Vorsitzende führte aus, dass die weiteren Bürgermeister kommunale Wahlbeamte im Sinne des KWBG sind. Sie müssen durch den 1. Bürgermeister vereidigt werden. Der Eid als Gemeinderatsmitglied ist nicht ausreichend.

Folgender Eid wurde von Herrn Finkel und Frau Thoma abgenommen:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“