Gemäß Art. 27 KWBG hat der erste Bürgermeister nach § 38 Abs. 1 BeamtStG den Diensteid zu leisten. Den Diensteid nahm das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied, Herr Halbritter mit folgendem Wortlaut ab:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“