Sitzung: 11.05.2020 Gemeinderat Bubesheim
Gemäß Art. 27 KWBG hat der erste
Bürgermeister nach § 38 Abs. 1 BeamtStG den Diensteid zu leisten. Den Diensteid
nahm das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied, Herr Halbritter mit folgendem
Wortlaut ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“