Alle neugewählten Gemeinderatsmitglieder haben gemäß Art. 31 Abs. e GO den Eid abzuleisten. Die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre bisherige Amtszeit wieder Mitglied des Gemeinderates der gleichen Gemeinde sind, müssen den Eid nicht ableisten.

 

Die erste Bürgermeisterin nahm von den neugewählten Gemeinderatsmitgliedern Ludwig Pröbstle, Michaela Hus, Selina Ordosch, Nikolaus Sauter und Roman Fritz folgenden Eid ab:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihre Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“