Sitzung: 05.05.2020 Gemeinderat Kötz
Das Bayerische
Staatsministerium hat in seinem IMS vom 08.04.2020 klar gestellt, dass auch
Sitzungen der neu gewählten Gemeinderäte auf das unbedingt notwendige
Mindestmaß, das erforderlich ist, um unverzichtbare, unaufschiebbare
Entscheidungen treffen zu können, beschränkt werden sollten. Es wird empfohlen,
Entscheidungsbefugnisse vorerst möglichst weitgehend auf einen oder mehrere
beschließende Ausschüsse nach Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO zu übertragen, um
Befassungen des Gemeinderates soweit als möglich zu vermeiden. Der Gemeinderat
kann diese Übertragung jederzeit wieder ändern und auch z.B. einen für die
Bewältigung der Coronakrise geschaffenen Sonderausschuss jederzeit wieder
auflösen. Zu einer Übertragung genügt grundsätzlich ein Beschluss; eine Regelung
in der Geschäftsordnung ist nicht zwingend. Auch einer auflösenden Bedingung
oder Befristung bei der Übertragung bedarf es nicht.
Als Alternative zum Sonderausschuss wurde die Möglichkeit zur Bestuhlung
in der Günzhalle erörtert. Für diesen Vorschlag sprach sich der Gemeinderat
mehrheitlich aus. Ein Beschluss wird nicht gefasst, die nächste Sitzung findet
mit dem gesamten Gemeinderat in der Günzhalle statt.