Das Bayerische Staatsministerium hat in seinem IMS vom 08.04.2020 klar gestellt, dass auch Sitzungen der neu gewählten Gemeinderäte auf das unbedingt notwendige Mindestmaß, das erforderlich ist, um unverzichtbare, unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können, beschränkt werden sollten. Es wird empfohlen, Entscheidungsbefugnisse vorerst möglichst weitgehend auf einen oder mehrere beschließende Ausschüsse nach Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO zu übertragen, um Befassungen des Gemeinderates soweit als möglich zu vermeiden. Der Gemeinderat kann diese Übertragung jederzeit wieder ändern und auch z.B. einen für die Bewältigung der Coronakrise geschaffenen Sonderausschuss jederzeit wieder auflösen. Zu einer Übertragung genügt grundsätzlich ein Beschluss; eine Regelung in der Geschäftsordnung ist nicht zwingend. Auch einer auflösenden Bedingung oder Befristung bei der Übertragung bedarf es nicht.

 

Als Alternative zum Sonderausschuss wurde die Möglichkeit zur Bestuhlung in der Günzhalle erörtert. Für diesen Vorschlag sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich aus. Ein Beschluss wird nicht gefasst, die nächste Sitzung findet mit dem gesamten Gemeinderat in der Günzhalle statt.