Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeinde Kötz ist Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R.. Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Überwachung des fließenden und/oder ruhenden Verkehrs im Hoheitsgebiet der Trägerkommunen. Aufgrund der im März durchgeführten Bayerischen Kommunalwahlen ist es ggf. für Ihre Gemeinde/Stadt notwendig, den Beschluss zur Entsendung eines Mitglieds in den Verwaltungsrat zu erneuern. Hierzu ist folgendes in der Unternehmenssatzung geregelt:

 

Gemäß § 5 der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens entsendet jeder Unternehmensträger, je begonnene 25.000 Euro Stammeinlage, ein Mitglied in den Verwaltungsrat. Die von den Trägern entsandten Mitglieder des Verwaltungsrates werden von den jeweiligen Gemeinderäten für sechs Jahre bestellt.

 

Hinweis für Verwaltungsgemeinschaften: Die Verkehrsüberwachung stellt eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises dar. Hierfür ist für alle Gemeinden die VGem zuständig. Daher muss die Beschlussfassung des Gemeinderats noch von der Gemeinschaftsversammlung bestätigt werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Entsendung von Frau 1. Bürgermeisterin Ertle als Vertreterin der Gemeinde Kötz in den Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R.. Als Stellvertretung im Verwaltungsrat wird Herr Uhl bestellt.