Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach Art. 103 Abs. 2 GO i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 2 Geschäftsordnung wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Mitte der Ausschussmitglieder in offener Abstimmung bestimmt.

 

Der 1. Bürgermeister ist hier kein geborenes Mitglied in diesem Ausschuss, kann aber als gewähltes Ausschussmitglied Vorsitzender werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat bestimmt Herrn Werner Wöhrle zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und Frau Michaela Hus zu dessen Stellvertreterin.