Sitzung: 05.05.2020 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Nach Art. 103 Abs. 2 GO i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 2 Geschäftsordnung wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Mitte der Ausschussmitglieder in offener Abstimmung bestimmt.
Der 1. Bürgermeister ist hier kein geborenes Mitglied in diesem Ausschuss, kann aber als gewähltes Ausschussmitglied Vorsitzender werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat
bestimmt Herrn Werner Wöhrle zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
und Frau Michaela Hus zu dessen Stellvertreterin.