Gemäß Art. 27 KWBG hat die erste Bürgermeisterin nach § 38 Abs. 1 BeamtStG den Diensteid zu leisten, welchen das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied, Herr Reinhard Uhl mit folgenden Wortlaut:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe“, abnahm.