Sitzung: 01.12.2015 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Flächennutzungsplanänderung
„Sondergebiet Reitanlage – Am Plätzling“, Gemeinde Kötz
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen von Bürgern aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. zur Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1 Von Kling Consult wurden 24 Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt
2 Folgende 7 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Günzburg
Bayerischer Bauernverband Günzburg
Gemeinde Bubesheim
Kreisheimatpfleger Landkreis Günzburg, Herr Stephan Uano, Offingen
Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde, Augsburg
Stadt Ichenhausen
Zweckverband Wasserversorgung, Rauher Berg-Gruppe, Pfaffenhofen
3 Folgende 12 Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine
Anregungen:
Abwasserverband Unteres Günztal, Ichenhausen, Schreiben vom 4. September 2015
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach/Weißenhorn, Bereich
Forsten, Krumbach, Schreiben vom 18. August 2015
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach/Weißenhorn, Bereich
Landwirtschaft, Schreiben vom 2. September 2015
Amt für Ländliche
Entwicklung, Krumbach, Schreiben vom 11. September 2015
Projekt-Nr. 9390 25 30.
September 2015
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B
III, Praktische Denkmalpflege,
Bodendenkmäler, Thierhaupten, Schreiben vom 11. September
2015
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3, Bonn, Schreiben vom 14.
August 2015
Gemeinde Bibertal, Schreiben vom 23. September 2015
Gemeinde Kammeltal, Schreiben vom 16. September 2015
Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung
Augsburg, Schreiben vom 17. August 2015
LEW Verteilnetz GmbH, Günzburg, Schreiben vom 16.
September 2015
Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom12.
August 2015
Stadt Burgau, Schreiben vom 30. September 2015
4 Folgende
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:
4.1 Deutsche Telekom Technik GmbH,
Niederlassung Süd, PTI 23, Kempten, Schreiben vom 16. September 2015
Beschluss: 15 : 0 |
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Die Telekom Deutschland GmbH
(nach-folgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte
im Sinne von § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt
und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen,
sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die
erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nimmt die
Deutsche Telekom Technik GmbH wie folgt Stellung: Im Planungsbereich befinden
sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom. Deren Bestand und
Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Sollten diese Anlagen von den
Baumaß-nahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert oder verlegt
werden, wobei die Aufwendungen der Telekom hierbei so gering wie möglich zu
halten sind. Falls im Planungsbereich
Verkehrswege, in denen sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom
befinden, entwidmet werden, wird darum gebeten sich gesondert mit der Telekom
in Verbindung
zu setzen. |
Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Anregungen
der Telekom zur Kenntnis. Diese beziehen sich jedoch auf nachfolgende
Planungsebenen und betreffen nicht die vorliegende Flächennutzungsplanänderung.
Planänderungen sind nicht veranlasst.
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Sollten
im Rahmen dieses Verfahrens
Lagepläne
der Telekommunikationsanlagen
benötigt
werden, können diese angefordert
werden
bei:
E-Mail:
Planauskunft.Sued@telekom.de
Fax:
+49 391 580213737
Telefon:
+49 251 788777701
Die
Verlegung neuer Telekommunikationslinien
zur
Versorgung des Planbereichs mit
Telekommunikationsinfrastruktur
im und außerhalb
des Plangebiets bleibt einer Prüfung
vorbehalten.
Damit
eine koordiniert Erschließung des
Gebietes
erfolgen kann, ist die Telekom auf
Informationen
über den Ablauf aller Maßnahmen
angewiesen.
Bitte setzen Sie sich deshalb so
früh
wie möglich, je-doch mindestens 4 Monate
vor
Baubeginn in Verbindung mit:
Deutsche Telekom
Technik GmbH
Technik
Niederlassung Süd, PTI 23
Gablinger Straße 2
D-86368 Gersthofen.
4.2 Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 18. September
2015
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Ortsplanung Aus ortsplanerischer Sicht
besteht mit der vorliegenden Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Einverständnis. |
Beschluss: 15 : 0 Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit
vorliegender Flächennutzungsplanänderung aus ortsplanerischer Sicht
Einverständnis besteht. |
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Immissionsschutz Gegen die geplante
Flächennutzungsplanänderung bestehen aus immissions-schutzfachlicher Sicht
keine Bedenken. Die mit Schreiben vom
23.01.2014 vorgebrachten Hinweise zum Vorentwurf der Planung wurden
ausreichend gewürdigt.
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Beschluss: 15 : 0 Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen
vorliegende Flächennutzungsplanänderung aus immissions-schutzfachlicher Sicht
keine Bedenken vorgebracht werden. |
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Naturschutz und
Landschaftspflege Das geplante „Sondergebiet
Reitanlage“ befindet sich am östlichen Rand der
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Beschluss: 15 : 0 Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen
vorliegende Flächennutzungsplanänderung aus Sicht des Naturschutzes und der
Landschaftspflege keine Bedenken vorgebracht werden. Beschluss: 15 : 0 Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen
vorliegende Flächennutzungsplanänderung aus wasserrechtlicher Sicht keine
Bedenken vorgebracht werden. Beschluss: 15 : 0 Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen
vorliegende Flächennutzungsplanänderung aus Sicht des abwehrenden
Brandschutzes keine Einwände vorgebracht werden. |
4.3 schwaben netz gmbh, Augsburg, Schreiben vom 28.
August 2015
Beschluss: 15 : 0 |
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Die schwaben netz gmbh
verweist auf das Schreiben vom 28. Oktober 2015. Gegen den Plan werden keine
Einwände vorgebracht . Schreiben der schwaben
netz gmbh vom 28. Oktober 2013: Die schwaben netz gmbh
weist darauf hin, dass bei entsprechender Wirtschaftlichkeit die Versorgung
mit Erdgas im angesprochenen Planungsbereich grund-sätzlich möglich ist.
Gegen den Plan wer-den keine Einwände erhoben. |
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass bei
entsprechender Wirtschaftlichkeit die Versorgung mit Erdgas im angesprochenen
Planungsbereich grundsätzlich möglich ist und seitens der schwaben netz gmbh
keine Einwände gegen die vorliegende Flächennutzungsplanänderung vorgebracht
werden. Der Hinweis, dass bei entsprechender Wirtschaftlichkeit
die Versorgung des Plangebietes mit Erdgas grundsätzlich möglich ist, wurde
bereits aufgrund der Stellungnahme vom 28. Oktober 2013 in die Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung integriert. |
Schreiben der schwaben netz gmbh vom 28. Oktober 2013: Die schwaben netz gmbh
bittet um entsprechende Information vor Beginn eventueller Bauarbeiten im
Planungsbereich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im
Planungsbereich bereits Erdgas-leitungen der schwaben netz gmbh betrieben
werden, deren Bestand und Betrieb unbedingt zu sichern ist. Aktuelle Bestandspläne
können auf der Homepage der schwaben netz gmbh unter folgender Adresse
angefordert werden: „http://planauskunft.schwaben-netz.de\“. |
Beschluss: 15 : 0 Die Anregungen der schwaben netz gmbh werden zur
Kenntnis genommen, beziehen sich jedoch nicht auf vorliegende Flächennutzungsplanänderung,
sondern auf nachfolgende Planungsebenen. Planänderungen bzw. Ergänzungen sind
nicht veranlasst. |
4.4 Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 30.
September 2015
Beschluss: 15 : 0 |
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Das Sondergebiet
„Sondergebiet Reitanlage – Am Plätzling“ liegt ca. 350 m nördlich der
Kreisstraße GZ 5 und befindet sich außerhalb der geschlossenen Orts-lage. Die
Erschließung erfolgt ausschließlich über den Feldweg Flur-Nr. 592 (Am Kreuz).
Dieser Feldweg ist bei Abschnitt 120 Station 1,625 links verkehrsgerecht an
der Kreisstraße GZ 5 angeschlossen. Bauamtliche Belange sind nicht berührt. |
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Gebiet
der Flächennutzungsplanänderung ordnungsgemäß über das bestehende Straßen-
und Wegenetz er-schlossen ist. Der Sachverhalt ist in der Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung bereits dargestellt. Eine Planänderung ist nicht
erforderlich. |
4.5 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Standort
Krumbach, Schreiben vom 27. August 2015
Beschluss: 15 : 0 |
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1. Wasserversorgung Das vorgesehene Wohnhaus ist
an die öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen. 2. Schmutzwasserentsorgung Das vorgesehene Wohnhaus ist
an den dort bereits vorhandenen Mischkanal |
Die vorgebrachten Anregungen werden seitens des
Gemeinderates zur Kenntnis genommen. In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
ist dargestellt, dass die geplante Bebauung die bestehenden Ver- und
Entsorgungseinrichtungen nutzen kann und diese bei Bedarf in Abstimmung mit
den Versorgungsträgern zu erweitern sind. |
anzuschließen. 3.
Niederschlagswasserbeseitigung Mit den Vorgaben im
Bebauungsplan zur Niederschlagswasserbeseitigung besteht Einverständnis. 4. Oberflächengewässer Im Bebauungsplangebiet
befindet sich ein Graben, der im östlichen Abschnitt offen und im westlichen
Abschnitt verrohrt ist. Der offene Abschnitt soll nach Vorgaben im Bebauungsplan
offen bleiben. Dies wird befürwortet. Zusätzlich sollte auf der Südseite ein
Schutzstreifen von 5 m Breite von Nut-zungen freigehalten werden, ein- bis
zwei-malige Mahd im Jahr ist zulässig. Im Plan ist eine
„unterirdische Entsorgung – Regenwasser“ dargestellt. Beim Vorhandensein
eines Regenüberlaufbeckens kann es sich nicht um einen Regenwasserkanal
handeln. Vermutlich handelt es sich dabei um den verrohrten Graben. In der
Legende wäre dies zu korrigieren. 5. Altlasten, Grundwasser Altlastenverdachtsflächen
sind im Bebauungsplan nicht bekannt. Hinweise auf Grundwasserstände liegen
nicht vor. |
Eine ordnungsgemäße Ver- und Entsorgung ist
gewährleistet. Die weiteren vorgebrachten Anregungen beziehen sich
auf den im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan und betreffen nicht die vorliegende
Flächennutzungsplanänderung. Die zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
wortgleich vorgebrachte Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth
wird im Aufstellungsverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ebenfalls
in die Abwägung eingestellt. |
5
Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht
6 Verfahrensbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz stellt die
Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Reitanlage – Am Plätzling“, Ortsteil
Kleinkötz i. d. F. v. 15. März 2014 fest.
Die Verwaltung und Kling Consult werden
beauftragt, die Genehmigungsunterlagen für die Flächennutzungsplanänderung
zusammenzustellen.