Der Vorsitzende erläuterte, dass die Eltern die Weiterführung der Mittagsbetreuung als dringlich ansehen. In der Mittagesbetreuung können max. 15 Kinder aufgenommen werden. Das Förderverfahren fordert mindestens 12 Kinder, die für die Mittagsbetreuung angemeldet sind. Nur bei Erreichen der Mindestkinderzahl wird ein Zuschuss gewährt. Der Träger hat für das Schuljahr 2020/2021 noch keine Zahlen. Das derzeitige Defizit beläuft sich auf 20.000,00 € vor Abzug staatlicher Zuwendung. Der Vorsitzende empfiehlt die Weiterführung der Mittagsbetreuung um ein weiteres Jahr. Er zeigte Verständnis für die Eltern, da diese aufgrund ihrer beruflichen Situation frühzeitig Planungssicherheit brauchen. Er schlägt vor, dass der Vertrag im Rahmen einer dringlichen Anordnung von ihm unterzeichnet wird. Sollte die Mindestkinderzahl nicht erreicht werden, so wird die Mittagsbetreuung nicht weitergeführt. Das Gremium war mit dieser Vorgehensweise einverstanden.