Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Vorsitzenden der Sachaufwandsträger der kommunalen Schulen im Landkreis Günzburg haben in mehreren Sitzungen eine Zukunftslösung für die wachsenden Aufgaben an den Schulen im Bereich der Digitalisierung erarbeitet. Hierzu wurden in einer Interessensbekundung zur Teilnahme am Zweckverband Digitale Schule alle Sachaufwandsträger der öffentlichen Schulen abgefragt, ob Sie sich dem geplanten Zweckverband anschließen werden.

 

In der Sitzung vom 05.11.2019 hat der Gemeinderat Kötz folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Gemeinderat Kötz befürwortet die Gründung eines Zweckverbandes „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ und sieht die dringende Notwendigkeit hier eine gemeinsame kommunale Lösung zu erarbeiten. Er befürwortet deshalb den Beitritt der Gemeinde Kötz in den Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“.

 

In den verschiedenen Gremien haben alle Sachaufwandsträger der öffentlichen Schulen, bis auf die Stadt Günzburg und den Landkreis Günzburg, der Interessensbekundung zugestimmt. Somit sind folgende Sachaufwandsträger (Verbandsmitglieder) am Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ interessiert.

 

Verbandsmitglieder:                                                                            

Bereich Grundschule:

Stadt Burgau, Markt Burtenbach, Schulverband Deisenhausen, Schulverband Dürrlauingen, Schulverband Gundremmingen, Gemeinde Bibertal, Stadt Ichenhausen, Markt Jettingen-Scheppach, Gemeinde Kötz, Stadt Krumbach, Stadt Leipheim, Markt Münsterhausen, Markt Neuburg a. d. Kammel, Schulverband Offingen, Schulverband Röfingen, Stadt Thannhausen, Schulverband Balzhausen, Gemeinde Ursberg, Grundschulverband Waldstetten, Markt Ziemetshausen, Gemeinde Kammeltal

Bereich Mittelschule:

Schulverband Burgau, Mittelschulverband Ichenhausen, Markt Jettingen-Scheppach, Stadt Krumbach, Stadt Leipheim, Schulverband Offingen, Schulverband Thannhausen

 

Auf Grund dieser Interessensbekundung wurde nun die Satzung des Zweckverbandes „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ erarbeitet und mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt Günzburg besprochen. Die hier überarbeitete Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Um den geplanten Zweckverband noch bis zum 30.04.2020 zu gründen, ist folgender Zeitplan erforderlich:

 

Bis 03.04.2020            Zugang der beglaubigten und unterschriebenen Beschlüsse der Verbandsmitglieder zum Beitritt in den Zweckverband beim Landratsamt Günzburg (Kommunalaufsicht)

                                    (Bitte die Beschlüsse an die Gemeinde Gundremmingen, Rathausplatz 1 in 89355 Gundremmingen senden. Danke)

 

06. bis 17.04.2020      Genehmigung der Verbandssatzung gemäß Art. 20 Komm ZG durch das Landratsamt Günzburg

 

23.04.2020                  Unterzeichnung der Verbandssatzung durch alle Verbandsmitglieder

 

Mai 2020                     Bekanntmachung der genehmigten Verbandssatzung durch das Landratsamt Günzburg

 

Mai 2020                     Vorbereitung konstituierende Sitzung

 

Juni 2020                    konstituierende Sitzung

 

Nach der konstituierenden Sitzung wird der Zweckverband die Arbeit aufnehmen. Die Vorbereitungen hierzu laufen bereits. Der Sitz des Zweckverbandes wird in Ichenhausen sein und die VG Ichenhausen hat sich bereit erklärt, die Verwaltung gegen Kostenersatz zu übernehmen.

 

Der Zweckverband wird jedoch für die geplanten Anschaffungen im Jahr 2020 der einzelnen Sachaufwandträger noch nicht die Ausschreibung übernehmen können. Dies kann erst in den Folgejahren erfolgen. Er wird jedoch vor Ort beraten und eine Hilfestellung zu den passenden Geräten bieten, so dass eine Einheitlichkeit im Landkreis geschaffen werden kann.

 

 

Sachstand Prüfungen – Zulässigkeit des Zweckverbandes:

 

 

Rechtliche Prüfung der Satzung:

Der beiliegende Entwurf der Verbandssatzung wurde in mehreren Besprechungen mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Günzburg erarbeitet und diskutiert. Auch wurde der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hierzu befragt. Die Zulässigkeit des Zweckverbandes ist möglich, wobei nur die Aufgaben in den Zweckverband übertragen werden dürfen, für die die Sachaufwandsträger gemäß Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes zuständig sind.

 

Auszug Satzung:

 

§ 4 Aufgaben und Befugnisse

 

(1)  Der Zweckverband übernimmt und organisiert die Aufgaben der Verbandsmitglieder im Bereich der EDV-Ausstattung der Schulen (Ausstattung der Schulen mit Rechnern, IT-Netzen, Software und den zugehörigen Support), für die diese als Sachaufwandsträger einer Schule nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz zuständig sind.

 

Steuerliche Prüfung:

 

Mit der steuerlichen Prüfung des Zweckverbandes (Umsatzsteuer) wurde die Kanzlei Rödl & Partner durch das Landratsamt Günzburg beauftragt. Auf Grund der Neuerungen im Umsatzsteuergesetz zum 1.1.2020 kann zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, ob die Umlage des Zweckverbandes „Digitale Schule Landkreis Günzburg“ der Umsatzsteuerpflicht unterliegt (Umlage + MwSt). Um hier eine tatsächliche Aussage zu erhalten, muss direkt nach Gründung des Zweckverbandes eine Umsatzsteuerprüfung für den Zweckverband beim Finanzamt beantragt werden. Die Kanzlei Rödl & Partner wird hierzu die Unterlagen erarbeiten.

 

Unabhängig von der Bewertung der Finanzbehörde bezüglich der Umsatzsteuer ist die Gründung des Zweckverbandes trotzdem erforderlich.

 

Vorteile:

-       Dauerhafte Betreuung der EDV-Ausstattung an den Schulen

-       Sicherung der Funktionsfähigkeit der digitalen Ausstattung der Schulen

-       Einheitliche Realisierung der Digitalisierung der Schulen im Landkreis Günzburg

-       Gemeinsame Bewältigung der wachsenden Aufgaben im Bereich der EDV

-       Durchführung von gemeinsamen Beschaffungen (erst ab 2021 möglich)

-       Beratung der Sachaufwandträger zu Fragen der EDV-Ausstattung

-       Gemeinsame Einstellung von Arbeitskräften auf Grund Fachkräftemangel

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Ja

 

Die Verbandsumlage beträgt ca. 3,75 €/Schüler je Monat im Grundschulbereich und ca. 3,81 €/Schüler je Monat im Mittelschulbereich.

 

Die Umlage wird für die verschiedenen Schulformen getrennt festgelegt und jährlich anhand des tatsächlichen Aufwandes ermittelt (Grundschule und Mittelschule). Eine Abrechnung erfolgt an den Sachaufwandsträger der jeweiligen Schulform anhand der gemeldeten Schülerzahlen. Maßgebend sind hier die Schülerzahlen am 1.10 des Jahres welches dem Haushaltsjahr vorausgeht. Die Zweckverbandsumlage ist in halbjährlichen Teilbeträgen zum 15.01 und 15.07 fällig.

 

Je nach Entscheidung des Finanzamtes müssen die Beträge noch mit der Mehrwertsteuer beaufschlagt werden, es kann dann jedoch auch Vorsteuer im Bereich von Leistungen im Zweckverband geltend gemacht werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt den Beitritt zu einem Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ auf der Basis des vorliegenden Satzungsentwurfes vom 13.02.2020.