Sitzung: 10.03.2020 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Vorsitzenden der
Sachaufwandsträger der kommunalen Schulen im Landkreis Günzburg haben in
mehreren Sitzungen eine Zukunftslösung für die wachsenden Aufgaben an den
Schulen im Bereich der Digitalisierung erarbeitet. Hierzu wurden in einer Interessensbekundung
zur Teilnahme am Zweckverband Digitale Schule alle Sachaufwandsträger der
öffentlichen Schulen abgefragt, ob Sie sich dem geplanten Zweckverband
anschließen werden.
In der Sitzung vom 05.11.2019 hat der Gemeinderat Kötz folgenden Beschluss
gefasst:
Der
Gemeinderat Kötz befürwortet die Gründung eines Zweckverbandes „Digitale
Schulen Landkreis Günzburg“ und sieht die dringende Notwendigkeit hier eine
gemeinsame kommunale Lösung zu erarbeiten. Er befürwortet deshalb den Beitritt
der Gemeinde Kötz in den Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“.
In den verschiedenen Gremien
haben alle Sachaufwandsträger der öffentlichen Schulen, bis auf die Stadt
Günzburg und den Landkreis Günzburg, der Interessensbekundung zugestimmt. Somit
sind folgende Sachaufwandsträger (Verbandsmitglieder) am Zweckverband „Digitale
Schulen Landkreis Günzburg“ interessiert.
Verbandsmitglieder:
Bereich Grundschule:
Stadt Burgau, Markt Burtenbach, Schulverband Deisenhausen, Schulverband Dürrlauingen, Schulverband Gundremmingen, Gemeinde Bibertal, Stadt Ichenhausen, Markt Jettingen-Scheppach, Gemeinde Kötz, Stadt Krumbach, Stadt Leipheim, Markt Münsterhausen, Markt Neuburg a. d. Kammel, Schulverband Offingen, Schulverband Röfingen, Stadt Thannhausen, Schulverband Balzhausen, Gemeinde Ursberg, Grundschulverband Waldstetten, Markt Ziemetshausen, Gemeinde Kammeltal
Bereich Mittelschule:
Schulverband Burgau, Mittelschulverband
Ichenhausen, Markt Jettingen-Scheppach, Stadt Krumbach, Stadt Leipheim,
Schulverband Offingen, Schulverband Thannhausen
Auf Grund dieser Interessensbekundung wurde nun die Satzung des Zweckverbandes „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ erarbeitet und mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt Günzburg besprochen. Die hier überarbeitete Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Um den geplanten Zweckverband noch bis zum 30.04.2020 zu gründen, ist folgender Zeitplan erforderlich:
Bis 03.04.2020 Zugang der beglaubigten und unterschriebenen Beschlüsse der Verbandsmitglieder zum Beitritt in den Zweckverband beim Landratsamt Günzburg (Kommunalaufsicht)
(Bitte die Beschlüsse an die Gemeinde Gundremmingen, Rathausplatz 1 in 89355 Gundremmingen senden. Danke)
06. bis 17.04.2020 Genehmigung der Verbandssatzung gemäß Art. 20 Komm ZG durch das Landratsamt Günzburg
23.04.2020 Unterzeichnung der Verbandssatzung durch alle Verbandsmitglieder
Mai 2020 Bekanntmachung der genehmigten Verbandssatzung durch das Landratsamt Günzburg
Mai 2020 Vorbereitung konstituierende Sitzung
Juni 2020 konstituierende Sitzung
Nach der konstituierenden Sitzung wird der Zweckverband die Arbeit aufnehmen. Die Vorbereitungen hierzu laufen bereits. Der Sitz des Zweckverbandes wird in Ichenhausen sein und die VG Ichenhausen hat sich bereit erklärt, die Verwaltung gegen Kostenersatz zu übernehmen.
Der Zweckverband wird jedoch für die geplanten Anschaffungen im Jahr 2020 der einzelnen Sachaufwandträger noch nicht die Ausschreibung übernehmen können. Dies kann erst in den Folgejahren erfolgen. Er wird jedoch vor Ort beraten und eine Hilfestellung zu den passenden Geräten bieten, so dass eine Einheitlichkeit im Landkreis geschaffen werden kann.
Sachstand Prüfungen – Zulässigkeit des Zweckverbandes:
Rechtliche Prüfung
der Satzung:
Der beiliegende Entwurf der Verbandssatzung wurde in mehreren Besprechungen mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Günzburg erarbeitet und diskutiert. Auch wurde der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hierzu befragt. Die Zulässigkeit des Zweckverbandes ist möglich, wobei nur die Aufgaben in den Zweckverband übertragen werden dürfen, für die die Sachaufwandsträger gemäß Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes zuständig sind.
Auszug Satzung:
§ 4 Aufgaben
und Befugnisse
(1) Der Zweckverband
übernimmt und organisiert die Aufgaben der Verbandsmitglieder im Bereich der
EDV-Ausstattung der Schulen (Ausstattung der Schulen mit Rechnern, IT-Netzen,
Software und den zugehörigen Support), für die diese als Sachaufwandsträger
einer Schule nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz zuständig sind.
Steuerliche
Prüfung:
Mit der steuerlichen Prüfung des Zweckverbandes (Umsatzsteuer) wurde die Kanzlei Rödl & Partner durch das Landratsamt Günzburg beauftragt. Auf Grund der Neuerungen im Umsatzsteuergesetz zum 1.1.2020 kann zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, ob die Umlage des Zweckverbandes „Digitale Schule Landkreis Günzburg“ der Umsatzsteuerpflicht unterliegt (Umlage + MwSt). Um hier eine tatsächliche Aussage zu erhalten, muss direkt nach Gründung des Zweckverbandes eine Umsatzsteuerprüfung für den Zweckverband beim Finanzamt beantragt werden. Die Kanzlei Rödl & Partner wird hierzu die Unterlagen erarbeiten.
Unabhängig von der Bewertung der Finanzbehörde bezüglich der Umsatzsteuer ist die Gründung des Zweckverbandes trotzdem erforderlich.
Vorteile:
- Dauerhafte Betreuung der EDV-Ausstattung an den Schulen
- Sicherung der Funktionsfähigkeit der digitalen Ausstattung der Schulen
- Einheitliche Realisierung der Digitalisierung der Schulen im Landkreis Günzburg
- Gemeinsame Bewältigung der wachsenden Aufgaben im Bereich der EDV
- Durchführung von gemeinsamen Beschaffungen (erst ab 2021 möglich)
- Beratung der Sachaufwandträger zu Fragen der EDV-Ausstattung
- Gemeinsame Einstellung von Arbeitskräften auf Grund Fachkräftemangel
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die Verbandsumlage
beträgt ca. 3,75 €/Schüler je Monat im Grundschulbereich und
ca. 3,81 €/Schüler je Monat im Mittelschulbereich.
Die Umlage wird für die verschiedenen Schulformen getrennt
festgelegt und jährlich anhand des tatsächlichen Aufwandes ermittelt
(Grundschule und Mittelschule). Eine Abrechnung erfolgt an den
Sachaufwandsträger der jeweiligen Schulform anhand der gemeldeten
Schülerzahlen. Maßgebend sind hier die Schülerzahlen am 1.10 des Jahres welches
dem Haushaltsjahr vorausgeht. Die Zweckverbandsumlage ist in halbjährlichen
Teilbeträgen zum 15.01 und 15.07 fällig.
Je nach
Entscheidung des Finanzamtes müssen die Beträge noch mit der Mehrwertsteuer
beaufschlagt werden, es kann dann jedoch auch Vorsteuer im Bereich von
Leistungen im Zweckverband geltend gemacht werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Kötz beschließt den Beitritt
zu einem Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ auf der Basis des
vorliegenden Satzungsentwurfes vom 13.02.2020.