Beschluss: einstimmig beschlossen

Neben der wie im Feuerwehrbedarfsplan erörterten Problematik der Tagesausrückestärke der Freiwilligen Feuerwehren haben immer weniger Feuerwehrkräfte, welche untertags zum Einsatz verfügbar sind, einen Führerschein der Klasse C welcher für die Feuerwehrfahrzeuge notwendig ist.

 

Die Notwendigkeit besteht aktuell in Großkötz.

 

Hier besitzen 10 Feuerwehrkräfte den notwendigen Führerschein.

Untertags reduziert sich diese Anzahl auf nur noch max. 2 Personen.

Abends sind ausreichend Führerscheininhaber vorhanden, diese werden aber aufgrund des Alters in den nächsten 5-10 Jahren größtenteils wegbrechen.

 

Es ist ein Modell aufzustellen, wie dieser Problematik entgegengewirkt werden kann, um einen Grundstock von ca. 10 Führerscheininhabern halten zu können.

Als zweckmäßig und haushaltsverträglich erscheint es wenn pro Jahr eine Führerscheinausbildung pro Feuerwehr übernommen wird.

Die Kosten hierzu belaufen sich jeweils auf ca. 2.500-3.000 €.

Vorzugsweise ist der Führerschein Feuerwehrkräften zu ermöglichen, welche zur Tagesausrückestärke beitragen können und bei denen anzunehmen ist, dass sie der jeweiligen Feuerwehr längerfristig angehören werden.

(Eine Rückzahlungsverpflichtung bei Wegzug/Austritt aus der Feuerwehr ist gemäß Gerichtsurteil des VGH München vom 24.04.2015 nicht mehr zulässig)

 

Den Bedarf und die Vorauswahl der Personen, die für den Führerschein in Frage kommen, soll über den Kommandanten erfolgen. Die Freigabe erfolgt dann im Gemeinderat. Bei der Auswahl soll darauf geachtet werden, dass die Fahrer auch im Einsatz unter Tag eingesetzt werden können. Bei Neueinstellungen der Gemeinde sollen die Bediensteten zum Feuerwehreinsatz verpflichtet werden. Mit einer Übernahme von 2/3 der Kosten bestand Einverständnis. Nach 5 weiteren Jahren Feuerwehrzugehörigkeit werden die noch verbleibenden 1/3 ausbezahlt.


Beschluss:

Die Kostenübernahme von Führerscheinen der Klasse C für Feuerwehrkräfte in Höhe von 2/3 der Kosten wird zugestimmt. Nach weiteren 5 Jahren Feuerwehrzugehörigkeit werden die verbleibenden 1/3 ausbezahlt. Die Auswahl nach Tauglichkeit und Bedarf bestimmt der Erste Kommandant. Bei der Personenauswahl muss der Tageseinsatz gewährleistet sein. Die Anzahl der Personen genehmigt dann der Gemeinderat.