Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeinde Kötz beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl. Nr. 643/0 (Mittlere Kammer), Gemarkung Kleinkötz eine Zwischenlagerfläche zur Beprobung von geringfügig belastetem Aushubmaterial aus Straßen- und Kanalbaumaßnahmen in der Waldsiedlung zu errichten. Die Lagefläche wird nur temporär genutzt, anschließend soll der Rückbau durchgeführt werden.

 

Das Grundstück steht nicht im Eigentum der Gemeinde. Eine dementsprechende Vereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstückes zur Nutzung liegt vor.

 

Gemeinderat Herr Ritter regte nochmals den Kauf des Grundstücks an. Die Verwaltung wird nochmals Grunderwerbsverhandlungen aufnehmen.

 

Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag lediglich Ihr Einvernehmen. Im vorliegenden Fall ist dies zu erteilen, da hier keine Ablehnungsgründe vorliegen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 06/2020 Gemarkung Kleinkötz, das gemeindliche Einvernehmen.