Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 511/49 (Am Hochholz 3), Gemarkung Kleinkötz, möchte auf vorgenanntem Grundstück ein Doppelhaus und zwei Carports errichten.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Hochholz“.

 

Laut den Festsetzungen des Bebauungsplans ist für Nebengebäude ein Satteldach mit Lage des Firsts in Gebäudemitte oder Flachdächer nur in Form begrünter Dächer zulässig. Der Bauherr beantragt hierfür eine Befreiung der Festsetzung für Nebengebäude. Er möchte auf die Begrünung auf den Flachdächern der Carports verzichten.

 

Die Zufahrt, sowie die Erschließung sind gesichert.

 

Gem. der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Kötz sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem Grundstück auszuweisen. Diese sind im Bauplan nachgewiesen.

 

Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag lediglich ihr Einvernehmen. Im vorliegenden Fall ist dies zu erteilen, da keine Ablehnungsgründe vorliegen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 05/2020, Gemarkung Kleinkötz, das gemeindliche Einvernehmen.

Der Befreiung vom Bebauungsplan wird zugestimmt.