Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn. 545 + 546 (Langes Gewende), Gemarkung Großkötz, möchte dort eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle, Trockensteherplätze in einer best. genehmigungsfrei errichteten Halle und ein Betriebsleiterwohnhaus errichten.

 

Die Grundstücke, auf denen die Vorhaben errichtet werden sollen, liegen im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn es privilegiert ist.

 

Gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Kötz sind pro Wohneinheit

2 Stellplätze auszuweisen. Da die Grundstücke im Außenbereich liegen, greift hier die Stellplatzsatzung nicht.

 

Die Beseitigung des Regenwassers erfolgt über eine breitflächige Versickerung, das Schmutzwasser wird in eine Kleinkläranlage eingeleitet.

 

Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Walter merkte an, dass ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn zur Instandhaltung und Nutzung des öffentlichen Feldweges mit der Fl. Nr. 583/0, Gemarkung Großkötz geschlossen werden soll, damit der Unterhalt des Feldweges gewährleistet ist.

 

Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag lediglich ihr Einvernehmen. Im vorliegenden Fall ist dies zu erteilen, da keine Ablehnungsgründe vorliegen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 04/2020, Gemarkung Großkötz, das gemeindliche Einvernehmen.

Ein städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und dem Bauherrn zum Unterhalt und Nutzung des Feldwegs mit der Fl. Nr. 583/0, Gemarkung Großkötz soll geschlossen werden.