Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 618/16 (Ringweg 8), Gemarkung Kleinkötz, möchte die bestehende Garage abreißen und durch eine neue Garage ersetzen.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.

 

Die neue Garage (9 m lang) soll nach Angaben des Bauherrn auf die Grenze gesetzt werden. Gem. Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 BayBO dürfen Garagen mit einer Länge bis zu 9 m auf die Grenze gesetzt werden. Diese 9 m werden vom Bauherrn nicht überschritten.

 

Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag lediglich ihr Einvernehmen. Im vorliegenden Fall ist dies zu erteilen, da keine Ablehnungsgründe vorliegen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 03/2020, Gemarkung Kleinkötz, das gemeindliche Einvernehmen.