Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Anwesend: 6, Befangen: 0

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 151/1 (Ichenhauser Strasse 6 a), Gemarkung Großkötz, möchte auf dem vorgenannten Grundstück das Dachgeschoss als 2 Zimmer Wohnung mit ca. 51 m² ausbauen. Die Wohnung soll weiterhin zwei Dachgauben erhalten.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.

 

Gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Kötz sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze gefordert. Diese sind im Bauplan ausgewiesen.

 

Die Entwässerung des neu errichteten Bades erfolgt über bereits bis zum Dachgeschoß hochgezogene Fallleitungen des Bades im darunterliegenden Obergeschoß.

 

Gemeinderat Christel erkundigte sich über die aktuelle Stellplatzsituation. Momentan sind vier Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden, die für den Verkaufsladen dienen. Herr Christel hat die Befürchtung, dass durch die neu gewonnene Wohnung die Stellplätze vor dem Laden für die Wohnung genutzt werden.

Dies ist aber nicht der Fall, da zwei separate Stellplätze für die neue Wohnung ausgewiesen sind und somit die vier Stellplätze vor dem Laden weiterhin unabhängig bestehen bleiben.

 

Die Gemeinde erteilt zu diesem Bauantrag lediglich ihr Einvernehmen. Im vorliegenden Fall ist dies zu erteilen, da keine Ablehnungsgründe vorliegen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 01/2020, Gemarkung Großkötz, das gemeindliche Einvernehmen.