Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.12.2019 beschlossen, einen Fahrradschutzstreifen an der Ortsdurchfahrt in Großkötz zu beantragen.

 

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung besagt:

„[…] Ein Schutzstreifen kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Seitenstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert.

Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass ich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. […]“

 

Der Vorsitzende Bürgermeister Walter schlägt vor, dass die Verwaltung mit den Landratsamt Günzburg Kontakt aufnimmt um abzuklären, inwieweit der Fahrradschutzstreifen von der Günzhalle aus ortseinwärts nach Großkötz bis Ortsende möglich ist.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstückssausschuss beschliesst, den Fahrradschutzstreifen an der Ortsdurchfahrt Großkötz von der Günzhalle aus ortseinwärts so weit als möglich zu beantragen.