Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10, Befangen: 0

Die Firma Kubus aus München wurde mit Beschluss vom 25.03.2019 mit der Beitrag- und Gebührenkalkulation der Entwässerungseinrichtung in Bubesheim beauftragt. Diese Kalkulation enthält auch die Kalkulation des Niederschlagswassers.

Aus zeitlichen Gründen konnte die Kalkulation zum Jahresende 2019 nicht abgeschlossen werden, weswegen ein Rückwirkungsbeschluss in der Sitzung am 02.12.2019 gefasst wurde.

 

Frau Hannemann von der Fa. Kubus stellt dem Gremium die Kalkulation vor.

 

Die neu kalkulierten Beiträge betragen für die Grundstücksfläche 1,33 €, bisher 1,32 € und für die Geschossfläche 9,75 €, bisher 8,46 €.

 

Die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr hat einen Betrag von 0,24 €/m² ergeben, bisher 0,13 €/m².

 

Für die Abwassergebühren wurden zwei Szenarien gerechnet, einmal mit der bisherigen Grundgebühr von 24 €/Jahr und einmal mit einer Grundgebühr von 30 €/ Jahr.

 

Die Abwassergebühr bei der bisherigen Grundgebühr beträgt 2,0 €, und bei einer Erhöhung der Grundgebühr auf 30 €/Jahr werden 1,95 € errechnet.

 

In der Kalkulation wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von 2,5 % zugrunde gelegt.

 

Frau Hannemann empfiehlt dringend das Aufstellen eines Anlageverzeichnisses.


Beschluss 1:

Die Gemeinde Bubesheim nimmt Kenntnis von der vorgelegten Kalkulation und beschließt die Erhöhung der Grundgebühr auf 30,00 €.

02-13-2020/KÄ abgelehnt Ja 5  Nein 5  Anwesend 10  pers. Beteiligt 0

 

Beschluss 2:

Die errechnete Abwassergebühr wird auf 2,01 €/m³ und die Herstellungsbeitragsätze werden wie vorgelegt beschlossen.

02-14-2020/KÄ einstimmig beschlossen  Ja 10  Nein 0  Anwesend 10  pers. Beteiligt 0

 

Beschluss 3:

Die Gemeinde Bubesheim beschließt für den Kalkulationszeitraum den kalkulatorischen Zinssatz auf 2,5 v. H. festzulegen.