Sitzung: 04.02.2020 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 1
Beschluss:
Die Öffentlichkeit
wird im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
am Verfahren beteiligt.
Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes sowie der parallelen Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage
Fl.-Nr. 395, Gemarkung Kleinkötz“ wird für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt sowie auf die Homepage der Gemeinde Kötz eingestellt.
Im gleichen Zeitraum wird den Behörden und
Trägern öffentlicher Belange Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben
(§ 4 Abs. 1 BauGB).
Die Auslegung des Vorentwurfes des
Bebauungsplanes sowie der parallelen Flächennutzungsplanänderung
wird ortsüblich bekanntgemacht.