Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 1

Beschluss:

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie der parallelen Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Fl.-Nr. 395, Gemarkung Kleinkötz“ wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt sowie auf die Homepage der Gemeinde Kötz eingestellt.

Im gleichen Zeitraum wird den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes sowie der parallelen Flächennutzungsplanänderung wird ortsüblich bekanntgemacht.