Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 1

Gemeinderat Geiger persönlich beteiligt!!

 

Der Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 395/0, Gemarkung Kleinkötz beabsichtigt auf seinem landwirtschaftlich genutzten Grundstück die Errichtung einer PV-Anlage. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 1,1 ha (exklusive der Ausgleichsfläche).

 

Bei dem Standort handelt es sich um ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück am südlichen Rand des Gemeindegebietes der Gemeinde Kötz. Im östlichen Anschluss an das Plangebiet verläuft eine Bahntrasse. Beim Plangebiet handelt es sich daher um eine förderfähige Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

 

Die Gemeinde Kötz will im Interesse des Klimaschutzes einen Beitrag zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung leisten. Die Gemeinde hat sich dafür ausgesprochen, dass Bereiche an Bahntrassen für die Gewinnung von Solarstrom genutzt werden sollen. Dies steht im Einklang mit dem EEG, das für Freiflächen-PV-Anlagen längs von Autobahnen und Schienenwegen eine Einspeisevergütung in einem 110 m breiten Streifen, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn bzw. der Schienen, vorsieht. 

 

Die planungsrechtliche Sicherung der PV-Anlage erfordert neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Standortes bisher Flächen mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschafts- und Ortsbild sowie wertvolle Landschaftseinheiten mit Potential als Ausgleichs- und Ersatzflächen dar. Der Flächennutzungsplan muss dementsprechend geändert werden. Ziel ist die Darstellung eines Sondergebietes „PV-Anlage“.

 

Da die Nutzung als PV-Anlage einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, ist ein naturschutzfachlicher Ausgleich erforderlich. Dieser soll im gleichen Naturraum auf einer Teilfläche eines ca. 600 m nördlich des Plangebietes gelegenen Grundstücks, welches ebenfalls im Eigentum des Eigentümers der Fl. Nr. 395/0 steht, erbracht werden. Einzelheiten zum naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleich werden im weiteren Verfahren abgestimmt.

 

Der Bebauungsplan wurde auf Kosten des Eigentümers von der Firma Kling Consult aus Krumbach erstellt. Frau Müller erläuterte dem Gremium die einzelnen Punkte des Bebauungsplans. Im BBP sind zwei Schutzstreifen für 2 Erdgasleitungen vorgesehen. Des Weiteren wurde ein Blendgutachten wegen der Beeinträchtigung der Zugführer in Auftrag gegeben. Die Blendwirkung hat keine Einwirkung auf die Zugführer.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Anlage Fl.-Nr. 395, Gemarkung Kleinkötz“.

Ebenso beschließt der Gemeinderat Kötz die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Fl.-Nr. 395, Gemarkung Kleinkötz“ im Parallelverfahren.