Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11, Anwesend: 11, Befangen: 0

Gemeinderat Lochbrunner kommt zurück.

 

Einige Bewohner von Hungerberg 13, 15 und 17 in Großkötz haben sich bei der Verwaltung beschwert, dass vor ihrer Wohnung / vor dem Wohnblock entlang des gemeindlichen Grünstreifens die Mitarbeiter von AL-KO parken und dadurch die Anwohner keine Möglichkeit zum Abstellen ihrer Fahrzeuge vor dem Haus haben.

 

Am Haus selber sind einige Parkplätze vorhanden, jedoch zu wenig für die gesamten Fahrzeuge der Bewohner.

 

Die Firma AL-KO hat vor Kurzem einen neuen Parkplatz gebaut, jedoch ist dieser bereits schon mit Mitarbeiter-Fahrzeugen belegt und so parken die restlichen entlang des Grünstreifens auf der Straße. In diesem Bereich gibt es kein Halteverbot o.ä.

 

Die Anwohner fordern nun für den Bereich gegenüber des Wohnblocks entlang des Grünstreifens die Ausweisung als Bewohnerparkplätze mit Parkausweis.

 

Durch die evtl. Ausweisung als Bewohnerparkplätze wird dem „Schilderwald“ nicht entgegengewirkt, sondern dieser wird dadurch noch verstärkt.

 

In den Nebenstraßen wie z.B. Eibenweg, Fichtenweg oder Tannenweg können ebenfalls die Fahrzeuge abgestellt werden.

 

Die Verwaltung bittet um Beratung zu diesem Antrag.

 

Bei der Beratung durch das Gremium wurde darauf hingewiesen, dass es durch die Ausweisung von Bewohnerparkplätzen zu einer Verengung für den landwirtschaftlichen Verkehr kommen kann. Da auch an den Wochenenden geparkt wird, sind nicht nur die Mitarbeiter der Fa. AL-KO für die Parkplatzsituation verantwortlich. Ebenfalls kann in den benachbarten Straßen geparkt werden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass mit der Fa. AL-KO nochmals über die Ausweisung von Stellplätzen für Mitarbeiter gesprochen werden soll. Des Weiteren sollen die Bewohner darauf hingewiesen werden, auf dem Grundstück weitere Stellplätze zu schaffen.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz beschließt die Ausweisung von Bewohnerparkplätzen mit Parkausweisen entlang der Hungerbergstraße im Ortsteil Großkötz.