Sitzung: 04.02.2020 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Gemeinderat Lochbrunner verlässt den
Sitzungssaal.
Der Freistaat
Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Krumbach, hat für das oben
genannte Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
beantragt.
Es beinhaltet den weitgehend bestandsnahen Ausbau der
Staatsstraße 2019 von Ingstetten in östlicher Richtung nach Deisenhausen.
Durch den Ausbau sollen ein stetiger Linienverlauf und eine Homogenisierung des
Straßenverlaufs erreicht werden. Zudem wird ein straßenbegleitender Geh- und
Radweg, teilweise auch als kombinierter Rad- und Wirtschaftsweg, neu erstellt.
Die gesamte Baulänge beträgt 5,800 km.
Zum Ausgleich dieses Eingriffs in Natur und
Landschaft sind entsprechende naturschutzrechtliche und landschaftspflegerische
Maßnahmen vorgesehen.
Für das Vorhaben einschließlich der
naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Ausgleichs-,
Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen
Ingstetten (Gemeinde Roggenburg), Unterroggenburger Wald (gemeindefreies
Gebiet), Breitenthal (Verwaltungsgemeinschaft Krumbach), Deisenhausen
(Verwaltungsgemeinschaft Krumbach), Oberfahlheim (Gemeinde Nersingen), Kleinkötz. (Gemeinde Kötz, Verwaltungsgemeinschaft
Kötz) und Ebersbach (Gemeinde Kötz, Verwaltungsgemeinschaft Kötz), beansprucht.
Im Gemeindegebiet
Kötz sind die Grundstücke Fl.Nr. 149/0, Gemarkung Ebersbach und Fl.Nr. 318/0,
Gemarkung Kleinkötz, betroffen. Diese sind im Eigentum des Freistaates.
Für dieses Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 6 ff. des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder Art. 37 BayStrWG.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz nimmt
das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der
Staatsstraße 2019 von Ingstetten in östlicher Richtung nach Deisenhausen
zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.