Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Gemeinderat Lochbrunner verlässt den Sitzungssaal.

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Krumbach, hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.

 

Es beinhaltet den weitgehend bestandsnahen Ausbau der Staatsstraße 2019 von Ingstetten in östlicher Richtung nach Deisenhausen. Durch den Ausbau sollen ein stetiger Linienverlauf und eine Homogenisierung des Straßenverlaufs erreicht werden. Zudem wird ein straßenbegleitender Geh- und Radweg, teilweise auch als kombinierter Rad- und Wirtschaftsweg, neu erstellt. Die gesamte Baulänge beträgt 5,800 km.

 

Zum Ausgleich dieses Eingriffs in Natur und Landschaft sind entsprechende naturschutzrechtliche und landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen.

 

Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Ingstetten (Gemeinde Roggenburg), Unterroggenburger Wald (gemeindefreies Gebiet), Breitenthal (Verwaltungsgemeinschaft Krumbach), Deisenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Krumbach), Oberfahlheim (Gemeinde Nersingen), Kleinkötz. (Gemeinde Kötz, Verwaltungsgemeinschaft Kötz) und Ebersbach (Gemeinde Kötz, Verwaltungsgemeinschaft Kötz), beansprucht.

 

Im Gemeindegebiet Kötz sind die Grundstücke Fl.Nr. 149/0, Gemarkung Ebersbach und Fl.Nr. 318/0, Gemarkung Kleinkötz, betroffen. Diese sind im Eigentum des Freistaates.

 

Für dieses Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 6 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder Art. 37 BayStrWG.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Staatsstraße 2019 von Ingstetten in östlicher Richtung nach Deisenhausen zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.