Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 1

Gemeinderat Häußler persönlich beteiligt!!

 

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1/2 (Raiffeisenstraße 2), Gemarkung Bubesheim, beabsichtigt, die ehemalige Bankfiliale auf diesem Grundstück in eine Wohnung umzunutzen und zwei neue Wohneinheiten zu bauen (bestehende Garagen werden zu 2 Wohnungen, 1 im EG, 1 im OG).

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neuer Wasserburger Weg / Am Hohen Rain, 3. Änderung“.

 

Die Geschossflächenzahl (GFZ) darf gemäß Bebauungsplan maximal 0,8 betragen. Laut GFZ-Berechnung des Architekten beträgt bei diesem Vorhaben die GFZ 0,81. Somit wir die GFZ um 0,01 überschritten.

Hierfür hat der Bauherr einen Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan gestellt.

Diesem kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, da die Überschreitung sehr minimal ist und die Grundzüge der Planung nicht überwiegend berührt werden.

 

Gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Bubesheim sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Da durch die Nutzungsänderung sowie den Neubau 3 neue Wohneinheiten ausgewiesen werden (Wohnung im OG der Bankfiliale ist bereits Bestand), sind mindestens 6 Stellplätze nachzuweisen. Der Bauherr hat diese auf dem Bauplan ausgewiesen, er hat sogar 8 Stellplätze.

 

Nach Durchsicht der Bauantragsunterlagen ist aufgefallen, dass der Abstandsflächenplan sowie der Entwässerungsplan fehlen.

Die Verwaltung hat daraufhin Kontakt zum Architekten aufgenommen, dieser sicherte zu, dass die fehlenden Unterlagen bis zum Sitzungstag vorliegen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt dem Bauvorhaben Nr. 02/2020, Gemarkung Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen. Der beantragten Abweichung wird zugestimmt.