Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 1

Gemeinderat Häußler persönlich beteiligt!!

 

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 70/0, Günzburger Straße 5,7, Gemarkung Bubesheim hat bei der Verwaltung den Abbruch eines Austragshauses und eines Stadels auf dem genannten Grundstück angezeigt.

 

Das Austraghaus besitzt die Gebäudeklasse 1, der Stadel die Gebäudeklasse 2.

Gemäß Art. 57 Abs. 5 Satz 1 BayBO ist die Beseitigung von freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 3 verfahrensfrei (kein Bauantrag oder Genehmigungsfreistellungsverfahren notwendig).

 

Für alle übrigen Gebäudeklassen, also auch Gebäudeklasse 2, ist gemäß Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO die beabsichtigte Beseitigung der Bauordnungsbehörde anzuzeigen.

 

Dies hat der Eigentümer mit der Anzeige der Beseitigung bei der Gemeinde erfüllt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt die Anzeige der Beseitigung von Austragshaus und Stadel zur Kenntnis.