Nachtrag: 10.11.2015

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Kohlstatt“

Fl.Nr. 79/3 der Gemarkung Ebersbach.

Es muss kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, da der Anbau des Wintergartens innerhalb der Baugrenze liegt.

Der Anbau des Wintergartens ist nicht im Bebauungsplan geregelt.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren,

Fl.Nr. 79/3 der Gemarkung Ebersbach ihr gemeindliches Einvernehmen.