Nachtrag: 10.11.2015
Sitzung: 27.10.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Kohlstatt“
Fl.Nr. 79/3 der Gemarkung Ebersbach.
Es muss kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, da der Anbau des Wintergartens innerhalb der Baugrenze liegt.
Der Anbau des Wintergartens ist nicht im Bebauungsplan geregelt.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz
erteilt dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren,
Fl.Nr. 79/3 der
Gemarkung Ebersbach ihr gemeindliches Einvernehmen.