Gemeinderätin Hartmann erkundigte sich nach dem Planstand und der weiteren Vorgehensweise. Die Verwaltung erläuterte, dass das Lärmschutzgutachten vorliegt, allerdings noch nachgebessert werden muss. Danach wird der Entwurf zum Bebauungsplan erstellt und dem Gremium zur Billigung vorgelegt. Nach Billigung wird der Plan der Öffentlichkeit und den Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung vorgelegt.