Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Vorsitzende berichtet, dass der Antrag auf „Information und Beratung über Verkehrssituation Ortsteil Ebersbach“ geändert wurde und erteilte Gemeinderat Thomas Wöhrle das Wort. Herr Wöhrle gibt einen kurzen Sachstand zur Vorgeschichte ab. Er teilte dem Gremium mit, dass Bürger mit ihrem Anliegen der Verkehrsproblematik in Ebersbach auf die Gemeinderäte zugekommen sind. Daraufhin wurde die Messstation ausgewertet und eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese Gruppe erarbeitete verschiedene Lösungsansätze, die mit der Verwaltung und der Polizei besprochen wurden. Als Ergebnis wurden 2 Konzepte erarbeitet. Ein Konzept enthält die Tempo-30-Zone für den gesamten Teilort Ebersbach, das weitere Konzept weist nur Teilbereiche als Tempo-30-Zone aus. Im Dezember fand eine Informationsveranstaltung in Ebersbach statt, die sehr gut besucht war. Die Stimmung zu den vorgestellten Konzepten war positiv. Besonders die Variante der kompletten Ausweisung des Ortes zur Tempo-30-Zone fand Anklang. In der weiteren Vorgehensweise stellte sich nun heraus, dass diese Variante rechtlich nicht umsetzbar ist, da die Wettenhauser Str./Hochwanger Str. nach Rücksprache mit dem Landratsamt Vorfahrtstraße bleiben muss. Herr Wöhrle plädierte dafür, dass die Brennpunkte der Verkehrsproblematik in Ebersbach angegangen werden sollen. Ziel soll sein, dass das Gremium sich mit der Verkehrsproblematik in Ebersbach befasst. Der Antrag soll eine Gesamtlösung bringen und keine Teillösung. Die Beauftragung eines Verkehrsplaners wäre möglich. Gemeinderat Ritter schlägt vor, dass bei Beauftragung eines Verkehrsplaners das gesamte Gemeindegebiet betrachtet werden soll. Die Verwaltung soll Angebote hierfür einholen.


Beschluss:

Die Verwaltung erhält den Auftrag, Angebote zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes für das gesamte Gemeindegebiet einzuholen.