Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verwaltung liegt von der Firma Vitronet eine 1. Abschlagszahlung in Höhe von 156.756,63 € vor. Mit der vorliegenden Abschlagszahlung werden die beim Glasfaserausbau angefallenen Ergänzungsarbeiten in Rechnung gestellt.

Grund der erforderlichen Zusatzarbeiten war der schlechte Istzustand der Gehwege. Aus wirtschaftlicher und bautechnischer Sicht hat der Bürgermeister im Rahmen einer dringlichen Anordnung die Instandsetzung der Gehwege bei Bedarf entschieden.

Trotz mehrfacher Aufforderung legte die bauausführende Firma kein Angebot für die zusätzlichen Arbeiten vor. Ebenfalls fehlen bis heute die erforderlichen Regieberichte. Die Verwaltung hat auf das Fehlen immer wieder hingewiesen.  

 

Im Dezember hat die Firma Vitronet die geleisteten Arbeiten mit dem Bauamt aufgenommen und sind Grundlage der Abschlagszahlung. Nach Einschätzung des Bauamtes werden über die Abschlagszahlung ca. 60 – 70 % der Gesamtkosten abgerechnet.

 

Gemeinderat Ritter bemängelte die vorgelegte Rechnung. Die Rechnung beinhaltet Rechenfehler, desweiteren fehlen Aufmaße und Regieberichte. In Zusammenarbeit mit dem Bauamt hat er die Abschlagszahlung geprüft und schlägt vor, 98.000,00 € brutto freizugeben. Der Vorsitzende machte daraufhin den Vorschlag, pauschal 100.000,00 € freizugeben.

 

Der Glasfaserausbau in den Ortsteilen Kleinkötz und Ebersbach werden nicht von der Firma Vitronet ausgeführt. Vor Baubeginn in diesen Ortsteilen soll ein Leistungsverzeichnis und ein VOB-Vertrag erstellt werden. Die Firma Vitronet wird den Ortsteil Großkötz noch fertigbauen, allerdings sollen hier keine Ergänzungsarbeiten mehr beauftragt werden. Für die bereits geleisteten Arbeiten wird mit einem Betrag in Höhe von ca. 50.000,00 € gerechnet.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz gibt die 1. Abschlagszahlung, Rechnung 5212074 vom 04/12/2019 in Höhe von 100.000,00 € brutto, an die Firma Vitronet aus 45307 Essen für gemeindeeigene Maßnahmen im Zuge von Ergänzungsarbeiten beim Glasfaserausbau im Ortsteil Großkötz frei.