Beschluss: einstimmig beschlossen

Am 07.11.2019 fand die diesjährige Bürgerversammlung in der Halle in Großkötz statt. Bis zur Bürgerversammlung ist ein schriftlicher Antrag eingegangen, welcher vom 3. Bürgermeister vorgelesen und beantwortet wurde.

 

Es liegt ein Antrag eines Anwohners der Ortsstraße in Großkötz vor:

  1. Der Anlieger der Ortsstr. vermisst die Informationen über die Verkehrsbelastung im Ortsteil Großkötz. Er meint, dass sich durch die geplante GZ4 nichts ändern wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Anwohner die GZ5 meint
  2. Der Bürger fordert weiter eine Aufstellung einer Geschwindigkeitsmessanlage aus Richtung Kleinkötz. Er gibt die dauerhafte Installation der Messanlagen in Bubesheim, Wasserburg, Hochwang und der Bahnhofstr. an. Hier zu bemerken ist, dass die Geschwindigkeitsmessanlage im Gemeindegebiet wechselnd aufgestellt wird. Das Messgerät steht auf Höhe der Feuerwehr, unweit vom Anwesen des Bürgers. Gemessen werden die Fahrzeuge von Kleinkötz kommend nach Großkötz. Es könnte das Geräte so aufgestellt werden, dass die Fahrzeuge aus der anderen Richtung gemessen werden.
  3. Der Bürger fragt weiter an, warum es in Großkötz keine Fahrradschutzstreifen wie in Kleinkötz gibt. Hier ist anzumerken, dass bei einer Kreisstraße das Landratsamt Günzburg für die Anordnung eines Schutzstreifens zuständig ist. In dem Verfahren wird die zuständige Polizeiinspektion, das Staatliche Bauamt Krumbach und die Gemeinde beteiligt. Für die Bewilligung sind verschiedene Faktoren, wie z.B. das Vorhandensein einer Mindestfahrbahnbreite oder die Belange des ruhenden Verkehrs mit dem damit verbundenen Parkverbot im Schutzstreifen maßgebend. Die Verwaltung bittet um Beratung, ob ein Antrag gestellt werden soll.

 

Weiter Fragen konnten bei der Versammlung vom Vorsitzenden behandelt werden. Weitere Empfehlungen oder Anträge an das Gremium wurden nicht gestellt.


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt von dem Antrag des Bürgers in der Ortsstraße Kenntnis. Die mobile Geschwindigkeitsanlage bleibt auf Höhe der Feuerwehr als Messpunkt, allerdings beidseitig im Wechsel. Dies wird dem Bürger mitgeteilt. Der Antrag eines Fahrradschutzstreifens wird beim Landratsamt gestellt. Desweiteren soll ein Antrag auf Schutzstreifen von Ebersbach-Limbach bis zum Abzweig Stubenweiher gestellt werden.