Sitzung: 03.12.2019 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Am 07.11.2019 fand
die diesjährige Bürgerversammlung in der Halle in Großkötz statt. Bis zur
Bürgerversammlung ist ein schriftlicher Antrag eingegangen, welcher vom 3. Bürgermeister
vorgelesen und beantwortet wurde.
Es liegt ein Antrag
eines Anwohners der Ortsstraße in Großkötz vor:
- Der Anlieger der Ortsstr. vermisst die Informationen über die
Verkehrsbelastung im Ortsteil Großkötz. Er meint, dass sich durch die
geplante GZ4 nichts ändern wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass der
Anwohner die GZ5 meint
- Der Bürger fordert weiter eine Aufstellung einer
Geschwindigkeitsmessanlage aus Richtung Kleinkötz. Er gibt die dauerhafte
Installation der Messanlagen in Bubesheim, Wasserburg, Hochwang und der
Bahnhofstr. an. Hier zu bemerken ist, dass die Geschwindigkeitsmessanlage
im Gemeindegebiet wechselnd aufgestellt wird. Das Messgerät steht auf Höhe
der Feuerwehr, unweit vom Anwesen des Bürgers. Gemessen werden die
Fahrzeuge von Kleinkötz kommend nach Großkötz. Es könnte das Geräte so
aufgestellt werden, dass die Fahrzeuge aus der anderen Richtung gemessen
werden.
- Der Bürger fragt weiter an, warum es in Großkötz keine
Fahrradschutzstreifen wie in Kleinkötz gibt. Hier ist anzumerken, dass bei
einer Kreisstraße das Landratsamt Günzburg für die Anordnung eines Schutzstreifens
zuständig ist. In dem Verfahren wird die zuständige Polizeiinspektion, das
Staatliche Bauamt Krumbach und die Gemeinde beteiligt. Für die Bewilligung
sind verschiedene Faktoren, wie z.B. das Vorhandensein einer
Mindestfahrbahnbreite oder die Belange des ruhenden Verkehrs mit dem damit
verbundenen Parkverbot im Schutzstreifen maßgebend. Die Verwaltung bittet
um Beratung, ob ein Antrag gestellt werden soll.
Weiter Fragen
konnten bei der Versammlung vom Vorsitzenden behandelt werden. Weitere Empfehlungen
oder Anträge an das Gremium wurden nicht gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
nimmt von dem Antrag des Bürgers in der Ortsstraße Kenntnis. Die mobile
Geschwindigkeitsanlage bleibt auf Höhe der Feuerwehr als Messpunkt, allerdings
beidseitig im Wechsel. Dies wird dem Bürger mitgeteilt. Der Antrag eines Fahrradschutzstreifens
wird beim Landratsamt gestellt. Desweiteren soll ein Antrag auf Schutzstreifen
von Ebersbach-Limbach bis zum Abzweig Stubenweiher gestellt werden.