Sitzung: 03.12.2019 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Das Planungsbüro Kling Conult, vertreten
durch Herrn Mayer, stellt den Entwurf zum Bebauungsplan „Wohngebiet Ulmer
Str./Emmenthaler Weg“ vor.
Die Planung enthält folgende Eckpunkte:
Erweiterung Geltungsbereich:
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Der Geltungsbereich wurde nach Osten erweitert, um
die bisherige „öffentliche Grünfläche – Sukzessionsfläche“ als „Wohnbaufläche“
darzustellen.
Festsetzungen „allg. Wohngebiet“
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Der Bebauungsplan weist die Fläche als allgemeines
Wohngebiet aus. Im nordwestlichen Bereich wird eine Grundflächenzahl (GRZ) mit
0,3 festgesetzt, im östlichen Bereich wird diese auf 0,4 erhöht. Damit soll
eine Abstufung zum Ortsrand erreicht werden.
Streichung Vorbehaltsfläche:
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Die mittlere Vorbehaltsfläche für eine künftige
Erschließung der westlich angrenzenden Flächen wurde gestrichen.
Baugrundstück:
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Der Entwurf sieht 22 Bauplätze vor.
Gestaltung/Maß baul. Nutzung:
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Für WA1 (Bereich westl. der Erschließungsstraße und
3 Grundstücke im Norden) sind nur Einzelhäuser vorgesehen.
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Für WA2 (östl. der Erschließungsstraße) sind
Einzel- und Doppelhäuser vorgesehen. Das besprochene mögliche höhere Maß der
baul. Nutzung ergibt sich aus höherer GFZ und GRZ. Eine Erhöhung der
Geschosszahl könnte ggf. Konflikte mit der Nachbarschaft hervorrufen und ist
nicht zwingend erforderlich. Daher wurden 2 Geschosse als Höchstmaß
beibehalten.
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Die textl. Festsetzung bzgl. zulässiger Wohnungen
pro Wohngebäude sieht für Doppelhäuser 2 WE pro Doppelhaushälfte vor, sodass
insgesamt 4 WE pro Grundstück untergebracht werden können. Um
Mehrfamilienhäuser zu ermöglichen könnte ggf. zusätzlich für den Bereich auch
für Einzelhäuser die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten nochmals erhöht
werden.
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Die maximale Gebäudelänge von 20,00 m, die vom Rat
am 12.03.2019 beschlossen wurde, ist für WA2 bereits aufgenommen (eine
entsprechende textl. Festsetzung haben wir noch ergänzt). Sofern sie auch für
WA1 gelten soll, müsste dies in der Nutzungsschablone noch ergänzt werden.
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Die Dachformen wurden insgesamt angepasst.
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Für die Ortsrandeingrünung soll auf Großbäume
verzichtet werden. Aufgrund der nun verkleinerten Grundstücksgrößen und der
verdichteten Bebauung haben wir großkronige Bäume insgesamt aus den
Pflanzlisten gestrichen. Damit ist dies entsprechend auch für die Ortsrandeingrünung
sichergestellt.
Erschließung:
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Die Erschließung ist über die Weiterführung des
Emmenthaler Weges geplant. Im Baugebiet selber wird eine Straße mit
Wendemöglichkeit und einer Vorbehaltsfläche für eine spätere Anbindung eines
weiteren Baugebietes vorgesehen.
Nach kurzer Diskussion wurden vom Gremium folgende Änderungsanträge an den Städteplaner gestellt:
Punkt 11:
Die zulässige Dachneigung eines Satteldaches soll ab 20° möglich sein.
Punkt 13:
Die maximale Gebäudehöhe für Hauptgebäude soll bei der Festsetzung Zeltdach 10 m betragen.
Punkt 17:
Bezugspunkt zur Bestimmung der Höhe des Erdgeschossrohfussbodens soll der Fahrbahnrand bzw. die Bordsteinkante sein
Punkt 18:
Hier soll ein Anschluss an das zur Erschließungsanlage bis max. Fahrbahnoberkante ermöglicht werden.
Punkt 29:
Die Länge aller Gauben soll 2/3 der jeweiligen Hauslänge nicht überschreiten.
Hier wurde ein Beschluss gefasst:
Es ist geplant, das Verfahren gemäß § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren wird keine Umweltprüfung durchgeführt und eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange ist nicht notwendig.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die Länge aller Gauben auf 2/3 der jeweiligen Hauslänge. Diese darf
nicht überschritten werden.
15-123-2019/BAU einstimmig
beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat Kötz
billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ulmer Straße/Emmenthaler
Weg“ (Stand der Planunterlagen: 03.12.2019).
Das Verfahren wird
gemäß § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das
beschleunigte Verfahren“ durchgeführt.