Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bauherr des Grundstückes Fl. Nr. 1535/4 (Sonnenstraße 6), Gemarkung Großkötz, möchte das bestehende Wohnhaus erweitern, indem er zwei Ferienwohnungen an das Haus anbaut.

 

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes des Geltungsbereiches „Hinter den Gärten“.

 

Der Bauherr beantragt mit Einreichung des Bauantrages folgende Befreiungen vom Bebauungsplan:

 

´        Dachneigung:

Festsetzung: Bei Hauptgebäuden muss die Dachneigung zwischen 24° und 32° liegen.

Befreiung: Die geplante Dachneigung beträgt 20°.

 

´        Firstrichtung:

Festsetzung: Bei den Hauptgebäuden ist die in die Bebauungsplanzeichnung eingetragene Firstrichtung einzuhalten (parallel zur Straße).

Befreiung: Die geplante Firstrichtung ist quer zur Straße.

 

Die Zufahrt sowie die Erschließung an die öffentliche Straße sind gesichert.

 

Laut Garagen- und Stellplatzverordnung der Gemeinde Kötz sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze pro Wohneinheit auf dem Grundstück nachzuweisen.

Diese sind im Bauplan ausgewiesen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 13/2019 das gemeindliche Einvernehmen. Die beantragten Befreiungen werden erteilt.