Sitzung: 02.12.2019 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Firma Kubus, München wurde mit Beschluss vom 25.03.2019 mit der Beitrags- und Gebührenkalkulation zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bubesheim (BGS-EWS) für den Kalkulationszeitraum 2020-2023 beauftragt.
Aus zeitlichen Gründen kann die Kalkulation nicht rechtzeitig zum Jahresende 2019 abgeschlossen werden. Die Berechnungsergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2020 vorliegen.
Um eine rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Bubesheim zum 01.01.2020 vornehmen zu können muss folgender Rückwirkungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Bubesheim festgesetzten
Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS-EWS), die Schmutzwassergebühren
(vgl. § 10 Absatz 1 BGS-EWS) und die Niederschlagswassergebühren
(vgl. § 10a Abs. 6 BGS-EWS) werden zum 01.01.2020
entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden
endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Schmutzwassergebühren
sowie der Niederschlagswassergebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu
einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze sowie der Schmutzwasser- und
Niederschlagswassergebühren gegenüber den derzeit geltenden Beitrags- und
Gebührensätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren
erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden
Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient der
Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen
Berechnungen voraussichtlich erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden
können, die Anpassung der Beiträge und Gebühren aber zum 01.01.2020
erfolgen soll.
Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist
mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und
Gebührensätze sowie den entsprechenden Bestimmungen in der BGS-EWS zu rechnen.