Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Firma Kubus, München wurde mit Beschluss vom 25.03.2019 mit der Beitrags- und Gebührenkalkulation zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bubesheim (BGS-EWS) für den Kalkulationszeitraum 2020-2023 beauftragt.

Aus zeitlichen Gründen kann die Kalkulation nicht rechtzeitig zum Jahresende 2019 abgeschlossen werden. Die Berechnungsergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2020 vorliegen.

Um eine rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Bubesheim zum 01.01.2020 vornehmen zu können muss folgender Rückwirkungsbeschluss gefasst werden.


Beschluss:

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Bubesheim festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS-EWS), die Schmutzwassergebühren (vgl. § 10 Absatz 1 BGS-EWS) und die Niederschlagswassergebühren (vgl. § 10a Abs. 6 BGS-EWS) werden zum 01.01.2020 entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Schmutzwassergebühren sowie der Niederschlagswassergebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze sowie der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren gegenüber den derzeit geltenden Beitrags- und Gebührensätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

 

Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassung der Beiträge und Gebühren aber zum 01.01.2020 erfolgen soll.

 

Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensätze sowie den entsprechenden Bestimmungen in der BGS-EWS zu rechnen.