Sitzung: 22.10.2019 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Landkreis hat eine
Bewerberin gefunden, die geeignet ist, die Aufgabe einer gemeinsamen
Datenschutzbeauftragten zu übernehmen.
Nun muss noch die vorgelegte
Zweckvereinbarung in der aktualisierten und ergänzten Form in allen Gremien
beschlossen werden. Die anliegende Fassung baut auf dem vom Bayerischen
Landkreistag übermittelten neueren Muster des Innenministeriums auf. Das Muster
wurde auf die Verhältnisse angepasst und ergänzt. Die Kostenverteilung soll so
einfach wie möglich gehalten werden. Von einer Spitzabrechnung wird wegen des
Aufwands abgesehen und stattdessen die vom BKPV jeweils ermittelten Kosten
eines Arbeitsplatzes für kommunale Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
zugrunde gelegt (ca. 1 €/Einwohner). Der Landkreis mietet für den gemeinsamen
Datenschutzbeauftragten ein Büro im neuen Verwaltungsgebäude der Stadt
Ichenhausen an. Die Mietkosten sind mit der Pauschale für die Kosten des
Arbeitsplatzes abgegolten. Die Verteilung der Kosten nur auf die Gemeinden (nicht
auch auf die VGs und Zweckverbände) geht von dem Gedanken aus, dass die
Aufgaben nur an unterschiedlichen Stellen erledigt, aber dadurch nicht erhöht
werden.
Die Zweckvereinbarung muss der Regierung v. Schwaben mit allen gefassten Beschlüssen vorgelegt werden.
Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung stimmt der vorgelegten Zweckvereinbarung (Fassung vom
11.10.2018) für einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten im
Landkreis Günzburg zu.