Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Landkreis hat eine Bewerberin gefunden, die geeignet ist, die Aufgabe einer gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu übernehmen.

 

Nun muss noch die vorgelegte Zweckvereinbarung in der aktualisierten und ergänzten Form in allen Gremien beschlossen werden. Die anliegende Fassung baut auf dem vom Bayerischen Landkreistag übermittelten neueren Muster des Innenministeriums auf. Das Muster wurde auf die Verhältnisse angepasst und ergänzt. Die Kostenverteilung soll so einfach wie möglich gehalten werden. Von einer Spitzabrechnung wird wegen des Aufwands abgesehen und stattdessen die vom BKPV jeweils ermittelten Kosten eines Arbeitsplatzes für kommunale Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zugrunde gelegt (ca. 1 €/Einwohner). Der Landkreis mietet für den gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ein Büro im neuen Verwaltungsgebäude der Stadt Ichenhausen an. Die Mietkosten sind mit der Pauschale für die Kosten des Arbeitsplatzes abgegolten. Die Verteilung der Kosten nur auf die Gemeinden (nicht auch auf die VGs und Zweckverbände) geht von dem Gedanken aus, dass die Aufgaben nur an unterschiedlichen Stellen erledigt, aber dadurch nicht erhöht werden.

 

Die Zweckvereinbarung muss der Regierung v. Schwaben mit allen gefassten Beschlüssen vorgelegt werden.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der vorgelegten Zweckvereinbarung (Fassung vom 11.10.2018) für einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten im Landkreis Günzburg zu.