Beschluss: einstimmig beschlossen

Ein Anlieger der Erschließungsstr. „Am Hohen Rain“ hat bei der Verwaltung den Antrag auf Versetzung des Ortsschildes am Ortsausgang Bubesheim Richtung Günzburg gestellt. Er begründet sein Anliegen, dass aufgrund der schnellen Beschleunigung noch vor dem Ortsschild und der zu hohen Geschwindigkeit innerorts der Bereich Abzweigung Richtung Wasserburg hier ein Unfallschwerpunkt besteht. Im Bereich Delta-Möbel sieht der Anlieger aufgrund der Kurve und des Berges die Verkehrslage schwer einsehbar.

Er beantragt in seinem Schreiben das Versetzen des Ortsschildes an das Ende des Ortes oder alternativ eine Verkehrszeichen 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ mit einer Begrenzung auf 50 oder 60 km/h.

Die Voraussetzung zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel sind:

Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

 

Nachdem es sich bei der St2020 um eine Staatsstraße handelt, ist das Landratsamt als anordnende Behörde zuständig.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag zuständigkeitshalber an das Landratsamt zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

 

Das Gremium wünscht die Durchführung einer Verkehrsschau. Themenschwerpunkte sollen noch festgelegt werden. Punkte aus der letzten Verkehrsschau im Bereich Kreuzung Wasserburger Weg sind noch offen, wie z.B. Schaltkasten versetzen. Das Schild der LEW am Ortseingang soll in den Grünbereich bei Delta-Möbel versetzt werden. Grundsätzlich befürwortet das Gremium den Antrag auf Versetzung des Ortsschildes.


Beschluss:

Der Antrag wird dem Landratsamt mit der Bitte um Versetzung des Ortsschildes vorgelegt. Der Gemeinderat Bubesheim befürwortet den vorgelegten Antrag.