Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach Beschluss der Verbandsversammlung wird zum vorliegenden Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionplanes Donau-Iller das Beteiligungsverfahren gemäß Art. 18 und 20 des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung an der Region Donau-Iller durchgeführt. Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind neben dem Textteil des Regionalplans die Raumstruktur- und Raumnutzungskarte sowie der Umweltbericht. Die Unterlagen stehen Ihnen zur Ansicht und zum Download unter www.rvdi.de/regionalplan/fortschreibung zur Verfügung.

Die Gemeinde Bubesheim wird in der Raumkategorie als ländlicher Raum dargestellt. Desweiteren wird die Gemeinde als Siedlungsbereich festgelegt. Hier sind Voraussetzungen zu schaffen, dass sich die Siedlungsentwicklung verstärkt vollziehen kann. Zentrale Orte dürfen in ihrer Funktion jedoch nicht erheblich negativ beeinträchtigt werden. Die als Siedlungsbereich festgelegten Gemeinden sollen im Rahmen ihrer Bauleitplanung Bauflächen für Wohnen und Gewerbe so steuern, dass dies zur Auslastung der Infrastruktur beiträgt (siehe Seite 55 ff des Entwurfes zum Regionalplan).

Zur Verbesserung der Anbindung der Region an das internationale und nationale Fernstraßennetz sowie zur Verbesserung der Anbindung regionalbedeutsamer Einrichtungen wird eine Anschlussstelle AS Leipheim/Bubesheim vorgeschlagen und in der Raumnutzungskarte dargestellt. Die Begründung hierzu lautet: „Eine Vergrößerung des interkommunalen Gewerbegebietes AREAL pro ist mit einer voraussichtlichen weiteren Zunahme des Verkehrsaufkommens verbunden. Mit dem Neubau einer Anschlussstelle Leipheim/Bubesheim an die A8 bzw. Verlegung der bestehenden Anschlussstelle Leipheim in Richtung Osten können Entlastungen der Ortsdurchfahrt von Leipheim und Bubesheim erzielt sowie zugleich die Anbindung des AREAL pro weiter verbessert werden (siehe Seiten 95 ff des Entwurfes zum Regionalplan).

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Gemeinde Bubesheim gegen einen Autobahnanschluss Bubesheim ist. Mit der Verlegung der Anschlussstelle Leipheim besteht Einverständnis. Dieser Einwand soll vorgebracht werden. Gemeinderat Ritter verwies auf die Empfehlung in der bestehenden Verkehrsuntersuchung.

 

Das Beteiligungsverfahren läuft vom 14.10.2019-17.01.2020. Der Regionalverband Donau-Iller bietet am 28.11.2019 um 17:00 Uhr im Forum Günzburg eine öffentliche Dialogveranstaltung zum neuen Regionalplan an.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim nimmt die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller zur Kenntnis. Es wird folgende Stellungnahme erhoben: Die Gemeinde Bubesheim ist gegen eine Autobahnanschlussstelle bei Bubesheim. Mit der Verlegung der Autobahnanschlussstelle Leipheim besteht Einverständnis.