Beschluss: einstimmig beschlossen

Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 14.07.1980 (geändert am 14.10.1999) wurde dem Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 414/0, Am Saum, Gemarkung Großkötz, die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb der Fischteichanlage erteilt.

 

Im Einzelnen umfasst die Erlaubnis folgende Benutzungen:

-       Zutageleiten von Grundwasser (Fassen von Quellen)

-       Absenken des Wasserspiegels in den einzelnen Teichen

-       Einleiten des aus der Teichanlage stammenden Wassers in den südlich des Teichgrundstückes vorbeifließenden Entwässerungsgraben

 

Die bisherige Erlaubnis ist bis zum 31.07.2020 befristet.

 

Mit Schreiben vom 15.09.2019 an das Landratsamt Günzburg beantragte der jetzige Eigentümer der Teichanlage die weitere Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis. Änderungen an der Anlage haben sich nach seinen Angaben nicht ergeben.


Das Landratsamt Günzburg führt ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren nach § 8 WHG i.V.m. Art. 15 BayWG durch. Es ist beabsichtigt, die beschränkte (stets widerrufliche) Erlaubnis künftig unbefristet zu erteilen (gemäß Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.08.2014).

 

Das Landratsamt Günzburg bittet die Gemeinde Kötz um Stellungnahme zu diesem Vorhaben.

 

Dem Gremium missfällt, dass das Grundstück und der Weg nicht gepflegt ist. Die Verwaltung soll den Betreiber der Fischzuchtanlage auffordern, das Grundstück und den Weg in Ordnung zu bringen, so dass ein Betreten und Befahren möglich ist.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz stimmt dem Vorhaben, die wasserrechtliche Genehmigung für die Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 414/0, Gemarkung Großkötz, auf unbefristet zu erteilen, zu. Nachrichtlich: Der Betreiber wird aufgefordert, das Grundstück und den Weg in Ordnung zu bringen, so dass ein Betreten und Befahren möglich ist.