Sitzung: 24.10.2019 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Bauherr des Grundstückes Fl. Nr. 378/4 (Kornblumenstraße 16), Gemarkung Großkötz, möchte ein Wohnhaus mit Garage errichten.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Am Weiherl“.
Der Bauherr beantragt mit Einreichung des Bauantrages folgende Befreiungen vom Bebauungsplan:
´ Einfriedung:
Festsetzung: Einfriedungen einschließlich eines Sockels dürfen 1,30 m
nicht überschreiten.
Befreiung:
Der Bauherr möchte eine Einfriedung mit einer Höhe von 1,80 m einschließlich
eines Sockels errichten und überschreitet damit die Festsetzung um 0,50 m.
´ Dachneigung:
Festsetzung: Die Dachneigung ist auf 26° - 36° festgesetzt.
Befreiung:
Das geplante Wohnhaus hat eine Dachneigung von 15° und unterschreitet somit die
Festsetzung um mindestens 11°.
´
Aufschüttung /
Abgraben:
Festsetzung: Die Geländeoberfläche darf durch Aufschüttung oder
Abgraben nicht verändert werden. Ausnahmen sind für Terrassen bis 6,0 m Länge
und 3,5 m Tiefe zulässig.
Befreiung: Abgrabungen und Aufschüttungen zur Begradigung des
Geländes und optimalen Nutzung des Gartens
Die Zufahrt sowie die Erschließung an die öffentliche Straße sind gesichert.
Die Erschließung soll laut Bauherr mit einer Hebeanlage über
die Kornblumenstraße erfolgen.
Laut Garagen- und Stellplatzverordnung der Gemeinde Kötz sind bei einem Einfamilienhaus 2 Stellplätze pro Wohneinheit auf dem Grundstück nachzuweisen.
Diese sind im Bauplan durch die Doppelgarage ausgewiesen.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Grundstückausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben
Nr. 08/2019 das gemeindliche Einvernehmen. Die beantragten Befreiungen
werden wie folgt erteilt:
Die Einfriedung zur Kornblumenstraße und zu den Nachbarn darf die Festsetzung
von 1,30 m nicht überschreiten. Eine Befreiung wird hier nicht erteilt. Im
Hangbereich (südliche Grundstücksgrenze) wird die Befreiung auf eine Höhe von
1,80 m erteilt. Ebenso werden die beantragten Befreiungen der Dachneigung
und der Aufschüttung bzw. Abgrabungen erteilt.