Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 6/1 (Raiffeisenstraße 8), Gemarkung Kleinkötz, beantragen mit Schreiben vom 19.07.2019 die Verkehrsberuhigung der Verbindungsstraße Raiffeisenstraße – Schloßstraße in Kleinkötz.

 

Laut Aussage der Eigentümer hat der Verkehr durch die letzten gebauten Siedlungen auf dem Verbindungsweg immens zugenommen.

Grund dafür sei, dass die Siedlungen südlich und westlich der Raiffeisenstraße keine direkte Anbindung zu Kindergarten, Kirche, Friedhof etc. haben und die Anwohner nicht über die Hauptstraße und Bahnhofstraße einen „Umweg“ fahren möchten. Dadurch benutzen diese die Abkürzung über die Verbindungsstraße Raiffeisenstraße – Schloßstraße und sparen sich somit die Hauptstraße.

 

Die Verbindungsstraße ist 4,00 m breit. Ein Begegnungsverkehr ist nicht möglich. Das Anwesen Raiffeisenstr. 8 wird als Ausweichmöglichkeit benutzt. Dadurch sind schon mehrere Schäden an der Dach- und Bircorinne entstanden.

 

Ebenso wird diese Verbindungsstraße, nach Aussage der Eigentümer, als Anfahrt per Navigationssystem von Günzburg kommend zu „An der Halde“ verwendet.

 

Die Anlieger beantragen die Eigentümer die Verkehrsberuhigung des Verbindungsweges bzw. die Beschränkung auf „nur für Anlieger“.

 

Der Verbindungsweg ist im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Kötz enthalten und als Ortsstraße gewidmet. Gewidmete Straßen sind öffentlich, das heißt, für jedermann nutzbar.

Diese Straße wurde mit Eintragungsverfügung vom 19.05.1964 zur Ortsstraße gewidmet.

 

Nach kurzer Diskussion verständigte sich das Gremium darauf, dass die Straße nicht gesperrt werden soll. Vielmehr sollen bauliche Maßnahmen geprüft werden. Gegenüber dem Anwesen Raiffeisenstr. 8 ist ein unbebautes Grundstück. Hier soll versucht werden, Grund für eine Haltebucht zu erwerben.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verbindungsstraße für den öffentlichen Verkehr nicht zu beschränken. Die Verwaltung wird beauftragt, Grund aus der Flur-Nr. 8/1 zu erwerben und in diesem Bereich die Straße zu erweitern, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen.