Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Kötz wurde am 25.04.2019 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 23.07.2019.

 

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfgebieten und Stichproben.

Die Prüfung erfolgte in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden.

Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

 

Der Verwaltungshaushalt 2018 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 6.013.110 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 6.821.297,15 EUR. Das ist eine Mehrung von 808.187,15 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt 2018 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 4.086.800 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 2.675.914,51 EUR. Das ist eine Minderung von 1.410.885,49 EUR.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 1.745.851,76 EUR. Das Rechnungsergebnis 2018 schließt mit einem Überschuss im Investitionsbereich in Höhe von 1.361.229,16 EUR ab. Dieser Überschuss wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Es wurden folgende Anmerkungen bzw. Beanstandungen festgestellt:

 

-       Bauzaun Kinderhort: Miete Mai bis Oktober, Kauf im September

 

Nach den Verzögerungen des Baubeginns wurden die Kosten die im LV vorgesehen war neu betrachtet und die Verwaltung entschloss sich einen eigenen Bauzaun anzuschaffen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2018 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2018 erteilt.

Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.