Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf dem Friedhof in Ebersbach sind keine Einzelgrabstätten und Erdurnengrabstätten vorhanden. Durch die Kalkulation der Friedhofsgebühren entsteht die Möglichkeit, neue Grabarten einzurichten. Nachdem auch in Ebersbach die Nachfrage zunimmt, hat die Verwaltung in einer Vor-Ort-Besichtigung mit den Gemeinderäten aus Ebersbach diese Möglichkeit vorbesprochen.

Die Erdurnengrabstätten könnten im südöstlichen Teil, die 5 geplanten Einzelgrabstätten im westlichen Friedhofsteil anschließend den Familiengrabstätten eingerichtet werden.

Für die Einzelgrabstätten muss ein Fundament hergestellt werden. Hierzu liegt ein Angebot von Herrn Helmut Schuster in Höhe von 1.785,00 €, brutto vor.

 

Dritter Bürgermeister Christel fragte an, ob die vorgesehenen Einzelgrabstätten ausreichend seien und ob ein Weg zu den Grabstätten notwendig ist. Die Verwaltung erläuterte, dass die geplanten 5 Einzelgrabstätten ausreichend sind und kein Weg erforderlich ist. Die Möglichkeit der Erweiterung besteht im westlichen Friedhofsteil.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung von 5 Einzelgrabstätten im westlichen Friedhofsbereich und Erdurnengrabstätten im südlichen Bereich.