Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Gestaltung der Freifläche für den Neubau Hort ist die Beauftragung einer Landschaftsarchitektin notwendig. Der Verwaltung liegt ein Angebot in Höhe von 23.400,02 €, brutto hierzu vor.

Es liegt noch ein weiteres Angebot zur kompletten Umgestaltung des Schloßplatzes vor. Dieser Vorschlag entstand in der Vor-Ort-Besichtigung und kann/muss noch qualifiziert werden. Auch eine Teilbeauftragung ist möglich.

 

Nach kurzer Diskussion kommt das Gremium überein, dass kein Landschaftsarchitekt beauftragt werden soll. Es soll lediglich der Außenbereich mit Stellplätzen für den Kinderhort gestaltet werden. Dies kann vom Architekturbüro Spiegler übernommen werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beauftragt das Architekturbüro Spiegler, die Freiflächen für den Kinderhort zu planen.