Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs vom 16.10.2018 war eine erneute Überarbeitung des Entwurfes aufgrund Planänderungen und der vorgebrachten Stellungnahmen erforderlich. Durch diese Planänderung sind dem beauftragten Büro für Stadtplanung Zint & Häussler GmbH zusätzlicher Aufwand, welcher nicht durch das beauftragte Angebot vom 11.04.2018 abgedeckt werden kann, entstanden.

Der Vertrag und das Angebot bezogen sich auf ein klassisches Bebauungsplanverfahren mit der Bearbeitung eines Vorentwurfes sowie des Entwurfes ohne grundsätzliche Überarbeitung der Planung. Die Kosten des Mehraufwandes betragen lt. Nachtragsangebot vom 28.08.2019 4.273,00 €, netto. Der Vorsitzende hat dem Nachtragsangebot im Rahmen einer dringlichen Anordnung zugestimmt, da vom neuen Eigentümer der überplanten Grundstücke eine zeitnahe Abwicklung des Verfahrens gewünscht wird. Eine mündliche Kostenübernahme vom ursprünglichen Grundstücksbesitzer liegt vor.

 

 

Das Gremium nimmt von der dringlichen Anordnung Kenntnis.