Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer des Grundstücks Fl. Nrn. 95/3 und 94/2 (Günzburger Str. 16/18), Gemarkung Bubesheim, beabsichtigt, in seinem Hof sogenannte Mobilhomes zu errichten.

Hierfür hat der Eigentümer eine Bauvoranfrage gestellt.

 

Die Definition für Mobilhome lautet:

„Ein Mobilheim, Engl. Mobile home, ist eine transportable Wohneinheit, deren Inneneinrichtung mit einer Wohnung vergleichbar ist. Mobilheime sind eine Form mobiler Architektur.“

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Die Stellplatzverordnung ist einzuhalten.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung von Mobilhomes zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.