Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Eigentümerin des Grundstückes Fl. Nr. 94/0 (Gartenstraße) möchte auf diesem eine Holzlege-Überdachung aus Metall mit grenzseitiger Metallgeflechtwand errichten.

Diese Überdachung soll auf die Grenze des Grundstückes gesetzt werden.

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Die Höhe des Vorhabens soll rechtlich nochmal geprüft werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteil dem Bauantrag Nr. 08/2019 zur Errichtung einer Holzlege-Überdachung aus Metall das gemeindliche Einvernehmen.