Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage“ liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 23/15, Flur Nr. 35/3 in Ebersbach das gemeindliche Einvernehmen.