Sitzung: 27.10.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0
Das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage“ liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz
erteilt dem Bauvorhaben Nr. 23/15, Flur Nr. 35/3 in Ebersbach das gemeindliche
Einvernehmen.