Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Der Antragsteller stellt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage.

Bauort: Fl.Nr. 42, Gemarkung Ebersbach.

 

 

Es wird gebeten zu prüfen, ob einem Neubau mit folgenden Maßgaben an dieser Stelle zugestimmt werden kann:

 

  1. Einfamilienhaus
  2. Lage im Grundstück (siehe Lageplan)
  3. Zwei Vollgeschosse
  4. Flachdach
  5. Gebäudehöhe ca. 6,55m gemessen von OK RFB
  6. Höhe im Grundstück RFB ca. 60-65 cm über OK Straße, gemessen von Mitte Hauseingang
  7. Geländeanpassungen im notwendigen Umfang (siehe Plan 2 Ansichten)

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Ein Teil (welches bebaut werden soll) liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes.

 

Das Grundstück ist nicht erschlossen.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt der Bauvoranfrage Nr. 22/15, Fl.Nr.42, Gemarkung Ebersbach das gemeindliche Einvernehmen nicht.

 

Vor Baubeginn wird eine Bauleitplanung durchgeführt.