Sitzung: 27.10.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0
Der Antragsteller stellt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage.
Bauort: Fl.Nr. 42, Gemarkung Ebersbach.
Es wird gebeten zu prüfen, ob einem Neubau mit folgenden Maßgaben an dieser Stelle zugestimmt werden kann:
- Einfamilienhaus
- Lage im Grundstück (siehe Lageplan)
- Zwei Vollgeschosse
- Flachdach
- Gebäudehöhe ca. 6,55m gemessen von OK RFB
- Höhe im Grundstück RFB ca. 60-65 cm über OK Straße, gemessen von Mitte Hauseingang
- Geländeanpassungen im notwendigen Umfang (siehe Plan 2 Ansichten)
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Ein Teil (welches bebaut werden soll) liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes.
Das Grundstück ist nicht erschlossen.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz
erteilt der Bauvoranfrage Nr. 22/15, Fl.Nr.42, Gemarkung Ebersbach das
gemeindliche Einvernehmen nicht.
Vor Baubeginn wird
eine Bauleitplanung durchgeführt.