Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Bubesheim wurde am 11.06.2019 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 23.07.2019.

 

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfgebieten und Stichproben.

Die Prüfung erfolgte in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden.

Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

 

Der Verwaltungshaushalt 2018 hatte einen Haushaltsansatz von 2.792.110 EUR und ein Rechnungsergebnis von 2.426.329,75 EUR. Das ist eine Minderung in Höhe von 365.780,25 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt 2018 hatte einen Haushaltsansatz von 803.600 EUR und ein Rechnungsergebnis von 673.270,53 EUR. Das ist eine Minderung von 130.329,47 EUR.

 

Eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt fand nicht statt. Es musste eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 158.217,35 EUR erfolgen.

Das Rechnungsergebnis 2018 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 338.913,15 EUR ab. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme der Rücklage.

 

Es wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss für 2018 keine Anmerkungen bzw. Beanstandungen festgehalten.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2018 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2018 erteilt. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.